Arbeitsgebiete

Die Beratung im Arbeitsrecht mit seiner vielfältigen, ständigen Reformen unterliegenden Gesetzgebung und der sehr komplexen Rechtsprechung erfordert Spezialisierung. Wir sind daher ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und dies nur auf Arbeitnehmerseite.

Durch unsere langjährige berufliche Praxis können wir die unterschiedlichen Interessenlagen von Arbeitnehmern und Betriebsräten einerseits, aber auch von Arbeitgebern andererseits bestens einschätzen. Es ist unser Ziel und unsere Aufgabe, Konflikte zu erkennen und diese im Interesse unserer Mandanten zu lösen.

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, d. h. bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern, vertreten wir unsere Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich als Sachverständige sowie als Beisitzer in Einigungsstellen. Hierbei macht die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmervertretungen in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten und die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen einen Großteil unserer Tätigkeit aus.

Im Individualarbeitsrecht beraten wir z. B. zu Kündigungen, Beendigungsvereinbarungen, Abmahnungen und Zahlungsansprüchen. Wir prüfen Arbeits- und Dienstverträge sowie Arbeitszeugnisse. Unsere Mandanten vertreten wir sowohl außergerichtlich in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite als auch gerichtlich bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Ergeben sich im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Mandats Fragen zum Handels-, Gesellschafts- oder Sozialrecht, können wir auch hier behilflich sein.