Arbeitsgebiete
Die Beratung im Arbeitsrecht mit seiner vielfältigen, ständigen Reformen unterliegenden Gesetzgebung und der sehr komplexen Rechtsprechung erfordert Spezialisierung. Wir sind daher ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und dies nur auf Arbeitnehmerseite.
Durch
unsere langjährige berufliche Praxis können wir die unterschiedlichen
Interessenlagen von Arbeitnehmern und Betriebsräten einerseits, aber
auch von Arbeitgebern andererseits bestens einschätzen. Es ist unser
Ziel und unsere Aufgabe, Konflikte zu erkennen und diese im Interesse unserer
Mandanten zu lösen.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts,
d. h. bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern,
vertreten wir unsere Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich
als Sachverständige sowie als Beisitzer in Einigungsstellen. Hierbei
macht die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmervertretungen in Interessenausgleichs-
und Sozialplanverhandlungen, die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten und
die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen einen Großteil unserer Tätigkeit
aus.
Im Individualarbeitsrecht beraten wir z. B. zu Kündigungen, Beendigungsvereinbarungen, Abmahnungen und Zahlungsansprüchen. Wir prüfen Arbeits- und Dienstverträge sowie Arbeitszeugnisse. Unsere Mandanten vertreten wir sowohl außergerichtlich in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite als auch gerichtlich bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Ergeben sich im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Mandats Fragen zum Handels-, Gesellschafts- oder Sozialrecht, können wir auch hier behilflich sein.