Kooperation

Im Jahre 2001 haben sich deutschlandweit verschiedene Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht zu einer Kooperation zusammengeschlossen. Diese unterstützt ArbeitnehmerInnen, Betriebs- und Personalräte sowie die Gewerkschaften in der Durchsetzung ihrer Interessen. Über ihre anwaltliche Tätigkeit hinaus bringen sich die Mitglieder der Kooperation auch fallübergreifend in die rechtliche und rechtspolitische Diskussion ein. In arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten werden vor Gericht ausschließlich ArbeitnehmerInnen, Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften vertreten.

Die gemeinsame Homepage der Kooperationspartner finden Sie unter

www.arbeitnehmer-anwaelte.de